AGBs

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs):

§ 1 Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Gottfried Büchel Metallblasinstrumente GmbH ( nachfolgend GBM genannt ) und dem Käufer – auch für alle zukünftigen Geschäfte – gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen Zustimmung beider Parteien.

§ 2 Vertragsabschluss und Rücktritt

  1. GBM verpflichtet sich, den Auftrag des Bestellers zu den Bedingungen der Website bzw. des aktuell gültigen Angebotes anzunehmen. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern übernimmt GBM keine Haftung und ist jederzeit zum Rücktritt berechtigt. GBM kann ebenfalls vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der Käufer nachweisbar falsche Angaben über seine Person gemacht hat oder der Käufer seine Zahlungen einstellt, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung beantragt wurde oder gegen ihn fruchtlos vollstreckt wird.
  2. Änderungen bestehender Verträge, Nebenabreden oder Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  3. Fristsetzungen, Kündigungen, sowie Verlangen nach Preisminderung oder Schadensersatz bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 3 Lieferung

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Besteller angegebene Lieferadresse (abweichende Lieferanschrift bitte ggf. per Email oder Kommentarfeld mitteilen). Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Lieferung den Betrieb von GBM verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Die Angaben zu den Lieferzeiten sind nur als annähernd zu verstehen, sofern nicht ein verbindlicher Lieferzeitpunkt schriftlich bestätigt wird. Bei verbindlicher Zusage eines Lieferzeitpunktes verlängert sich die Lieferzeit in den Fällen höherer Gewalt oder anderer unverschuldeter und lediglich vorübergehender Lieferunmöglichkeit um die Zeit, welche zur Beseitigung der Lieferunmöglichkeit notwendig ist..

§ 4 Preise

  1. Alle Preise verstehen sich selbstverständlich inklusive aktuellem gesetzlichem Mehrwertsteuersatz in Deutschland.
  2. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der angegebenen Versandkosten.

§ 5 Rücksendung

GBM nimmt grundsätzlich keine unfreien Pakete an.

§ 6 Mängelgewährleistung und Haftung

Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Neugeräten zwei Jahre (weitergehende Gewährleistungsfristen der Hersteller / Lieferanten werden i.d.R. auf unseren Internet- Seiten erläutert), gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Liegt ein von GBM zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, ist GBM nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Ist GBM zu dieser Leistung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die GBM zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung / Ersatzlieferung fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. GBM haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet GBM nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit die Haftung von GBM ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller Ansprüche aus § 1, 4 Produkthaftungsgesetz, Ansprüche wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit. Sofern GBM fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.

§ 7 Zahlung, Fälligkeit und Verzug

  1. Der Besteller kann den Kaufpreis per Nachnahme oder Vorausüberweisung. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist GBM berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem von der europäischen Zentralbank bekanntgegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls GBM ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist GBM berechtigt, diesen geltend zu machen.
  2. Eine Zahlung der Bestellung auf Rechnung ist auf Nachfrage für Schulen und Orchester möglich.
  3. Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegen den Käufer bestehenden Ansprüche verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum der GBM GmbH.

§ 8 Einwilligung zur übertragung personenbezogener Daten (BDSG)

Sie erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass wir Ihre an uns überlassenen personenbezogenen Daten elektronisch speichern, verarbeiten und für vertragliche Zwecke nutzen. Der vorstehend beschriebenen Speicherung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten stimmen Sie ausdrücklich zu. Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.

§ 9 Schlussbestimmung

  1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Bonn, soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB ist.
  2. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform, was auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses gilt. Mündliche Nebenabreden werden erst mit schriftlicher und beiderseitiger Bestätigung wirksam.
  3. Sollten die vorstehenden Bestimmungen teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In einem solchen Falle sind die Parteien verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem Regelungsinhalt der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.

    Stand: März 2023